Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt?
Gegen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses können Sie sich mit einer
Kündigungsschutzklage wehren. Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang des
Kündigungsschreibens. Wenn Sie diese Frist bei aller zumutbaren Sorgfalt nicht
einhalten konnten, wird die verspätete Klage auf Ihren Antrag noch zugelassen.
Der Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage muss aber in zwei Wochen nach
Behebung des Hindernisses gestellt werden, spätestens in sechs Monaten
nach dem Ende der versäumten Frist.
Hat Ihr Arbeitgeber Sie abgemahnt?
Gegen unbegründete Vorwürfe Ihres Arbeitgebers können Sie sich mit einer
Gegendarstellung, einer Klage oder auf andere Weise zur Wehr setzen. Was Sie zur
Wahrung Ihrer Interessen unternehmen, hängt von Ihren Zielen ab. Falls Sie an
dem Arbeitsverhältnis festhalten wollen, ist eine Eskalation für Sie meistens nicht
hilfreich.
Eines der oben genannten oder ein anderes rechtliches Problem betrifft Sie als Arbeitnehmer? Melden Sie sich einfach und vereinbaren Sie einen Termin!
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